Essen & Trinken
Da Du körperlich fit zum Tätowieren bzw. Piercen kommen musst, solltest Du vor dem Termin ausreichend gegessen und getrunken haben. Essen und Trinken sind im Studio leider nur begrenzt möglich. Falls Du vor dem Termin nichts gegessen hast solltest Du das bald nach dem Piercen bzw. Tätowieren nachholen.
Die Zigarette davor und danach
In den Arbeitsräumen gilt ein striktes Rauchverbot, um einer möglichen Verschmutzung des Raumes oder dem Infizieren der frischen Wunde entgegenzuwirken. Um Stresssituationen zu vermeiden, ist es jedoch gestattet vor und/oder nach dem Tätowieren bzw. Piercen zu rauchen.
Freunde & Bekannte
Ihr dürft selbstverständlich Eure Freunde und Bekannte zum vereinbarten Termin mitbringen. In den Arbeitsraum selbst darf außer dem Fachpersonal (Tätowierer/in & Piercer/in), der zu tätowierenden/piercenden Person und einer weiteren Person zum "Händchenhalten" (zur geistigen Unterstützung) leider niemand. Beachte auch, dass bei uns im Studio gelegentlich Gasttätowierer tätowieren - es könnte möglich sein, dass diese keine weitere Person im Arbeitsraum wünschen.
Höflichkeit & geistige Reife
Wir schreiben Höflichkeit groß! Da wir höflich zu Dir sind, erwarten wir auch, dass Du höflich zu uns bist - das ist nur fair und erleichtert den freundlichen Umgang mit Euch. Außerdem muss ein Mensch, der sich tätowieren oder piercen lassen möchte, über eine gewisse geistige Reife verfügen.
Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die wir als ungeeignet zum Tätowieren bzw. Piercen halten, nicht als Kunden anzunehmen.
Piercen ist vorsätzliche Körperverletzung!
Aus rechtlicher Sicht ist das Piercen und Tätowieren eine vorsätzliche Körperverletzung. Jede Person, die sich piercen/tätowieren lassen möchte, muss daher eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular besagt mehr oder weniger, dass man mit der Körperverletzung einverstanden ist. Diese rechtliche Absicherung ist sowohl für Tätowierer/innen als auch für Piercer/innen notwendig, damit dieser/diese nach dem Stich oder der Tätowiewierung (falls es zu Komplikationen kommen sollte, sei es körperlicher oder "elterlicher" Natur) nicht für eine Körperverletung haftbar gemacht werden kann.
Das Formular darf nur von volljährigen Personen (18+) unterzeichnet werden (unter 18-jährige benötigen daher die Unterschrift ihres Erziehungsberechtigten). Um Fälschungen vorzubeugen, bieten wir das Formular nicht als Download an, es muss daher bei Minderjährigen eine erziehungsberechtigte Person zum gewünschten Termin erscheinen.
Jährliche Hygieneprüfung des Studios
Seit nicht allzu langer Zeit müssen sich Piercing/Tattoo -Studios einer jährlichen Hygieneüberprüfung unterziehen. Wir sind von dieser Regelung natürlich nicht ausgenommen und auf Wunsch wird es Euch zur Ansicht zur Verfügung gestellt.